§ 1.1 | Wenn man in einer Fraktion ist, ist es verboten, außerhalb dieser Fraktion, sogenanntes „Zivi Gambo“ zu machen.
§ 1.2 | Wenn man als eine Fraktion agiert, muss man einheitliche Fraktionsfahrzeuge fahren.
§ 1.3 | Fraktionsautos dürfen nicht verkauft werden. Sollte dies passieren, bekommt derjenige einen Community Ausschluss. Beim Verlassen einer Fraktion oder bei einem Blood Out muss man sich bewusst sein, dass das Fraktionsauto gegen einen pauschalen Gegenwert von 500.000$, an die Fraktion abgegeben werden muss, welche die Fraktion aufbringen muss.
Sollte die Fraktion das Auto nicht abkaufen wollen, wird das Fraktionsauto im Support bei der Fraktionsverwaltung abgegeben und man erhält dafür vom Server die 500.000$. Sollte sich die Fraktion auflösen, gilt das Fahrzeug nicht mehr als Fraktionsauto und kann behalten und dementsprechend auch weiterverkauft werden.
§ 1.4 | Es ist strengstens verboten, die Fraktionskammer oder -kasse zu plündern, wenn man aus einer Fraktion austritt (egal in welcher Form).
§ 1.5 | Wenn man dreimal ein Schussgefecht gegen die selbe Fraktion verliert (ab 15 Personen pro Seite), muss man sich als geschlagen geben und hat sich von der Gewinner-Partei für eine Woche fernzuhalten.
§ 1.6 | Es ist nicht gestattet, in Unterzahl, Fraktionen / Routen anzugreifen. Dies wird als Fail RP bewertet.
Die Verhältnismäßigkeit muss gegeben sein.
Beispiel: 2 gegen 10 ist Fail RP - 7 gegen 10 ist realistisch
§ 1.7 | Es ist strengstens verboten, sich als ein Fraktionsmitglied ausgeben, welches man nicht ist.
§ 1.8 | Wenn es zu einem Kampf auf einer Base kommt muss darauf geachtet werden sich nicht in seinem Interieur zu vercampen. Wenn mehrere Mitglieder der eigenen Fraktion bereits erschossen oder gefesselt in der Gewalt der Gegenpartei sind und man umstellt ist so, dass es gar keinen anderen Ausweg gibt muss man sich stellen. Zu den Ausnahmen jedoch gehört dazu, wenn die ganze Fraktion bzw. die Mehrheit der Fraktion sich im Interieur befindet muss die Fraktion das Interieur nicht verlassen - da die Gegenpartei es nicht ausnutzen darf, dass die Gegenpartei das Interieur verlassen MUSS. Das Ausnutzen von Grauzonen wird von der Fraktionsverwaltung beschlossen und ebenfalls bestraft.
§ 1.9 | Aktivität: Als Staatsfraktion sollte man schon Aktiv sein, deshalb vorher überlegen ob man sich in einer Staatsfraktion sieht, da die Aktivität sehr wichtig ist. Deshalb gilt für Mitglieder einer Staatsfraktion (LSPD / LSMD / US ARMY / REGIERUNG) folgendes: Wer mehr als 4 Tage Unabgemeldet nicht im Dienst war, wird Administrativ aus der Fraktion entfernt werden, für Leitungen einer Fraktion gilt die Regelung: 3 Tage ohne Abmeldung. Für Bad/Neutrale Fraktionen gilt die Regelung: 3 Tage! (Arbeit / Privatleben geht immer vor!!!)
§ 1.10 | Sollte der Leader der Fraktion den Nemesis V Discord verlassen, werten wir dies als Auflösung der Fraktion. Sollte jemand anderes die Fraktion weiterleiten, muss dies im Fraktion Ticket vom Gründer der Fraktion gemeldet werden.
§ 2.1 | Mediziner dürfen verletzte Personen erst nach einer Schießerei behandeln / wiederbeleben, weil sie ihr eigenes Leben zu schützen haben. Sollten Mediziner während einer Schießerei jemanden behandeln / wiederbeleben, verfällt die Unantastbarkeit des Mediziners.
§ 2.2 | Der Aufenthalt am LSMD ohne jeglichen Roleplay-Hintergrund ist verboten. Bei Verletzungen oder Untersuchungen ist der Aufenthalt gestattet. Solltet ihr keine Behandlung mehr benötigen gibt es keinen Grund dafür sich beim LSMD aufzuhalten. Jeder, der dort Stress macht, wir sanktioniert.
Es ist ein Ort der Genesung - keine Kneipe.
§ 2.3 | Mediziner und Mechaniker haben das Recht, Personen aus der Werkstatt bzw. dem Krankenhaus weg zu schicken.
Mechaniker dürfen für eine gewisse Zeit Hausverbot erteilen, Mediziner jedoch nicht. Diese haben einen Eid (z. B. in Form
eines Gelöbnisses) abgegeben!
§ 2.4 | Fahrzeuge von Staatsfraktionen dürfen ohne triftigen Roleplay-Hintergrund nicht geklaut werden. Das Benutzen des Megafons ist ausschließlich für Mitglieder von staatlichen Fraktionen gestattet.
§ 2.5 | Staatliche Fraktions-Mitglieder erhalten einen Paycheck in unterschiedlicher Höhe, abhängig von Position und Rang.
§ 2.6 | Korruption in staatlichen Fraktionen:
Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil.
In allen Staatsfraktionen gilt ein allgemeines Verbot für Korruption.
Staatskonten und -Kammern sind in keinem Fall zu veruntreuen.
Sanktionen für korruptes Verhalten können im RP bis zum Ausschluss aus der Fraktion führen (bei Führungspositionen auch administrativ).
§ 2.7 | Staatliche Fraktionen müssen, wenn sie agieren wollen, klar und einheitlich gekleidet sein, wie z. B. PD-Uniform, MD-Uniform, Mechaniker-Uniform etc.
§ 2.8 | Staatliche Fraktionen dürfen gemeinsam agieren, jedoch sind maximal zwei staatliche Fraktionen gestattet (Absprache untereinander!).
§ 2.9 | Jeder Raub darf von jeder staatlichen Fraktion angefahren werden, jedoch sind hier auch maximal zwei staatliche Fraktionen gestattet (Absprache untereinander!).
§ 2.10 | Beim Human Labs Raub ist es gestattet, dass zwei Bad Fraktionen zusammen agieren (Drittpartei verfällt hier). Dabei ist zu beachten, dass sie gemeinsam maximal 30 Personen sein dürfen.
§ 2.11 | Wenn staatliche Fraktionen die Aufforderung "bitte stehen bleiben ALLGEMEINE Verkehrskontrolle" oder ähnliche Wortlaute benutzen dann darf man NICHT zurückschießen selbst, wenn die staatliche Fraktionen das Feuer auf die Reifen eröffnen. Bei 2 zerschossenen Reifen MUSS man stehen bleiben und die Flucht weiter zu Fuß ergreifen. Wenn die staatlichen Fraktionen das Feuer auf Personen eröffnen darf zurückgeschossen werden. Die staatlichen Fraktionen MÜSSEN die Verfolgung zu Fuß mit einem Tazer bewaffnet aufnehmen. Das anfunken seiner eigenen Fraktionen um die Polizisten niederzuschießen ist strengstens verboten. Das Anfunken oder kontaktieren von Personen die in der Verkehrskontrolle nicht direkt involviert sind wie Freunde oder Fraktionsmitglieder dürfen NUR zu Fluchtzwecken gerufen werden. (Abholung etc.) Das Ausnutzen von Grauzonen wird streng bestraft.
§ 2.12 | Staatliche Fraktionen dürfen bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle Personen nicht ohne Grund durchsuchen. Das Fahren ohne Führerschein ist kein Grund für eine Durchsuchung. Aussteigen mit einer illegalen Waffe, Fahren mit einer Maskierung, keine Kooperation zeigen und aggressives Verhalten sind Gründe für eine Durchsuchung.
§ 3.1 | Jede Fraktion benötigt einen Discord-Server, auf dem sich die Fraktionsverwaltung befinden muss. Die Fraktionsverwaltung muss öffentliche Rechte für alle Channels haben. Private Discord-Server sind verboten und fallen unter Meta Gaming (Private Channels kann man einsehen mit nem Plugin für Discord).
§ 3.2 | Jede Fraktion hat sich an ihr eingereichtes Konzept zu halten. Sollte dies nicht geschehen wird die Fraktion sanktioniert und im schlimmsten Fall aufgelöst.
§ 3.3 | Eine Fraktion darf aus maximal 15 Personen bestehen. Sie dürfen aber nur maximal mit 10 Personen agieren. Inoffizielle Gruppierungen dürfen mit maximal 6 Personen agieren. Auch hier sind auf die äußerlichen Merkmale zu achten!
§ 3.4 | Jede Fraktion braucht zwei eindeutige Erkennungsmerkmale (z. B. gleiche Bandanas, gleiche Hose, gleiches Shirt etc.).
§ 3.5 | Fraktionen dürfen nicht aus dem Beweggrund des “Schepperns” und “Gambos” gegen andere Fraktionen schießen. Wenn eine Fraktion als zu “gambogeil” gilt, wird diese Fraktion zu einem Gespräch gebeten. Sollte dieses Gespräch in den Sand verlaufen wird die Fraktion aufgelöst.
§ 3.6 | Jede Route darf von jeder Fraktion eingenommen werden.
§ 3.7 | Eine Fraktion darf von einer anderen Fraktion alle 12 Stunden einmal angegriffen werden. Die angegriffene Fraktion darf jedoch antworten. Nach der Antwort muss diese Fraktion ebenfalls 12 Stunden warten.
§ 3.8 | Blood In / Blood Out
Ein Blood In ist das Beitreten einer Gruppierung.
Ein Blood Out ist der Rauswurf eines vollwertigen Mitglieds, der auch einen Blood In bekommen hatte, anhand eines Kopfschusses.
Beim Blood Out muss der Betroffene alle Informationen und die Zeit in der Gruppierung vergessen. Genauso muss sichergestellt werden, dass alle Mitglieder der Gruppierung vom Blood Out wissen.
Die Gruppierung darf hinterher im Roleplay nicht auf dessen Vergangenheit bei der Gruppierung anspielen.
Nach dem Verlassen einer Bad Fraktion muss man 24 Stunden warten, bis man einer neuen Fraktion / Gruppierung beitreten darf, unabhängig davon, ob in eine staatliche oder Bad Fraktion. Sollte man gegen diese Regel verstoßen, muss man mit einer Sanktionierung rechnen. Dabei ist es egal, ob ein Blood Out erfolgte oder die Fraktion freiwillig verlassen wurde.
Das Wechseln von einer staatlichen Fraktion in eine andere Fraktion, unabhängig davon, ob eine andere staatliche oder Bad Fraktion, ist ohne Fraktionssperre gestattet.
Die Fraktionssperre verfällt nur bei Auflösungen auf eigenen Wunsch!
§ 3.9 | Als Mitglied einer illegalen Fraktion (Bad Fraktion) ist es zu jeder Zeit verboten, die Fraktionsmerkmale abzulegen. Man muss zu jeder Zeit als Mitglied der jeweiligen Fraktion erkennbar sein.
§ 3.10 | Sollte man eine Fraktion / Gang auflösen oder wird eine aufgelöst, hat die Leitung dieser, eine zwei-wöchige Leaderschaftssperre und darf somit keine weitere Fraktion / Gang in diesem Zeitraum gründen.
§ 3.11 | Es dürfen nicht mehr als 60 Mitglieder auf dem Discord-Server einer Bad Fraktion sein (Server-Team & Bots ausgeschlossen).
§ 3.12 | Verfeindete Gangs dürfen aufeinander ohne Schussankündigung schießen. Dabei ist ganz strikt zu beachten, dass die Gangs ganz klar durch ihre Farben erkennbar sind, z. B. Vagos trägt Gelb und nicht Gelb mit grünen Akzenten!
Diese Regel gilt ausschließlich für Gangs und es darf nur gegen eine verfeindete Gang geschossen werden! Biker-Gangs sind von dieser Regel ausgeschlossen!
Definition "Verfeindete Gang": Als verfeindete Gang gilt die Gegenpartei erst, wenn die beiden Rang 12er der jeweiligen Gang, sich gegenüber standen und ganz klar und deutlich für den anderen 12er hörbar sagt, dass seine Gang ab sofort im Krieg mit der anderen Gang steht! Um nicht mehr mit einer Gang verfeindet zu sein, muss man den Frieden IC schließen. Wenn man einer Gang die "Verfeindung" erklärt, hat die Gegenpartei die Möglichkeit, durch Tribut sprich Schutzgeld oder andere Gesten noch Vorort, die "Verfeindung" zu umgehen.
Ohne Schussankündigung aus Autos zu schießen ist nur aus Vanilla Cars erlaubt (GTA Standard Autos, die man vom Autohändler bekommt - Nicht Luxusautohändler). Wenn eine Gang bereits mit einer anderen Gang verfeindet ist und sie sich die Feindschaft im RP erklärt haben, sodass sie ohne Schussankündigung schießen dürfen, darf keine weitere Partei diesen Gangs die Feindschaft erklären.
§3.13 | Sollte bei einem Kampf, sei es für die Route oder auch außerhalb der Routen, zu groben Fehlern kommen von einer Fraktion, wird die Gegenpartei automatisch zum Gewinner erklärt und die Verliererpartei muss alle Forderungen der Gewinnerpartei erfüllen. Außerdem darf die Verliererpartei 2 Wochen lang kein Aggressor gegenüber der Gewinnerpartei sein.
§3.14 | Nach einem Blood Out ist es nicht mehr gestattet zu einem späteren Zeitpunkt der Fraktionen die man verlassen hat beizutreten. Dabei ist nicht vom "Blood-Out" als Erschießung die Rede sondern jede Form des Austritts. Grauzonen werden strikt bestraft.
Sollten beide Parteien grobe Fehler machen, werden beide Parteien zum Verlierer erklärt und zusätzlich wird 30 % des Fraktionslagers gecleared bzw. gelöscht.
Außerdem dürfen beide Parteien 2 Wochen lang nicht gegeneinander agieren.
Ausreden wie "Die sind neu bei uns", "Das sind doch nur 1-2 Leute" oder auch "Woher soll ich wissen, dass er Modder ist?" werden wir nicht akzeptieren. Jeder Fraktionsleader ist für seine eigenen Leute verantwortlich.
§ 3.15 | Während eines Konfliktes ist es STRENGSTENS VERBOTEN neue Mitglieder in seiner Fraktion einzustellen!
Dabei spielt es gar keine Rolle wie groß der Konflikt ist. Nur in Friedenszeiten dürfen neue Member einen Blood In bekommen.
§ 4.1 | Jede Fraktion kann gegen eine andere Fraktion einen Krieg beginnen.
Der Grund für einen Krieg muss jedoch derart plausibel sein, dass man sogar das Leben seiner eigenen Leute riskiert.
Ebenso kann die Drogen- sowie die Waffen-Route mit einem beantragten Krieg erobert werden.
§ 4.2 | Die vereinbarten Sieger-Bedingungen müssen eingehalten werden. Sollten die Anforderungen von der Verlierer-Partei
nicht eingehalten werden, so wird diese Fraktion aufgelöst.
Sollte es zu einem Krieg kommen, bei dem die Gegenpartei nicht mit dem Krieg einverstanden ist, so darf man maximal 1,5 Mio. Dollar fordern sowie eine Entschuldigung (nicht auf Knien oder anderer erniedrigender Art und Weise).
§ 4.3 | In der von der Fraktionsverwaltung genehmigten Kriegszeit, darf man gegen die kriegführende Partei ohne Schusscall schießen.
Es dürfen keine neuen Mitglieder während der Kriegszeit rekrutiert werden. Mitglieder einer Fraktion, die sich im Krieg befindet, dürfen nur im Fraktions-Outfit unterwegs sein.
§ 4.4 | Ein/e Anwesen/Hood oder Chapter darf im Krieg nur 1x pro Server-Restart angegriffen werden.
§ 4.5 | Der Gewinner des Kriegs wird folgendermaßen bestimmt:
die Partei sieht die Niederlage ein oder
die Fraktionsverwaltung entscheidet, wer den Krieg gewonnen hat.
§ 4.6 | Nach einem Krieg zwischen zwei Fraktionen muss eine Woche gewartet werden, bevor man wieder einen Krieg gegen
dieselbe Fraktion startet.
§ 4.7 | Auf Routen dürfen NUR Vanilla Fahrzeuge (Standard GTA Fahrzeuge) zum kämpfen benutzt werden. Addon Fahrzeuge sind auf Routen nur zum Farmen erlaubt! Das flüchten mit einem Addon Fahrzeug von der Route um außerhalb der Route zu schießen wird als ausnutzen von Grauzonen gewertet und bestraft. Das brechen dieser Regel kann zu einem administrativen Blood Out führen, wenn man Mitglied einer Fraktion ist.
§ 4.8 | Auf Legalen Routen dürfen keine Zivilisten Hops genommen werden dazu zählt: Als Geisel nehmen, Abziehen (Geld / Items).
§ 4.9 | Auf Routen gibt es keine Schussankündigung mehr für FRAKTIONEN.